Ergebnis MAV Wahl 2024
Newsletter Februar 2024
Newsletter Januar 2024
Einladung zur MAV Versammlung und Wahl
Erläuterund und Beispiel zum Wiederspruch gegen die Gründung der Pflegekammer BW von der LaKiMAV
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Hier ein beispielhaft ausgefülltes Muster für die Einwendungen zur Pflegekammer.
Wir empfehlen dringend das Formular vollständig auszufüllen und unterschrieben abzuschicken.
Im Anschreiben werden sie darauf hingewiesen, dass eine Einwendung nur berechtigt ist, wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft nicht vorliegen.
Diese Aussage bezieht sich auf die Mitgliedschaft in der Pflegekammer, wenn diese zustande kommt. Im Blick auf die Auswertung/Zählung, ob das Quorum zur Einrichtung der Pflegekammer erreicht wird, zählen aber alle Einwendungen als Nein-Stimme.
Daher ist es wichtig, dass sie reagieren und sich aktiv für oder gegen die Pflegekammer aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Laib
Vorsitzender
Landeskirchliche Mitarbeitervertretung Württemberg
Ausschreiben zur Wahl der Mitarbeitervertretung am 5. März 2024,
Information der Gleichstellungsbeauftragten
Newsletter Dezember 2023
Newsletter November 2023
Newsletter September 2023
Die neuen Newsletter Juli und August 2023
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Moralischer Stress in der ambulanten Pflege Informationen für Studienteilnehmer und Studienteilnehmerinnen
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Information für Pflegedienste (Pflegedienstleitungen und Pflegende) zur Beobachtungsstudie im Projekt F 25
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DATENPFLEGE STATT ZUWENDUNG: Digitalisierung in der ambulanten Pflege
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Rechenschaftsbericht (2023) der MAV im Kirchenkreis zum Download
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Der neue Newsletter ist da!
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Änderung der Anlage 1.3.2 Der KAO Baden Württemberg - Neue arbeitsrechtliche Regelung zur Telearbeit
Rundschreiben zur Neuregelung für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege OKR
Informationen zur Impfung
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Aktuelle Informationen der Evangelischen Landeskirche Baden-Württemberg zum Thema Corona
Aktuelle Informationen der Landesregierung Baden-Württemberg zum Thema Corona
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Informationen zu den neuen Vergütungsgruppenplänen
Für Beschäftigte in der Hauswirtschaft(außer Diakoniestationen),Küche, Reinigung, Fahrdienst, Technik, Ärzte und Ärztinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Diätassistenten und Diätassistentinnen und Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gibt es seit dem 01.10.2020 eine neue Entgeltordnung (KAO). Dies betrifft die Vergütungsgruppenpläne 30-45. Sie wurden oder werden von Ihren Arbeitgebern dazu mit einem Informationsschreiben angeschrieben. Wichtig ist, dass nur auf Antrag eine Überleitung stattfindet. Dieser kann bis 31.12.21 gestellt werden. Bei Fragen können Sie sich/könnt Ihr Euch gerne an uns wenden.
Ergebnisse der MAV Wahl vom 01.04.2020
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